Häufig gestellte Fragen zum NRW-Förderprogramm

*     Wohnungseigentümergemeinschaften mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten,
       Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit mindestens vier Wohneinheiten

**   Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen,
      Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeugstellplätzen für Beschäftigt

Für Unternehmen:

Die Förderung für Nutzfahrzeuge beträgt 8.000 Euro für die Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 2,3 Tonnen und für die Klasse N2 bis 7,5 Tonnen. 

Für Kommunen:

Die Förderung für Nutzfahrzeuge beträgt maximal 80 Prozent der Anschaffungskosten, bis maximal 30.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge und maximal 60.000 Euro bei Brennstoffzellen-Fahrzeugen.

Das Kumulierungsverbot gilt für andere Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen.

Eine Kumulierung mit anderen Bundesmitteln ist in der Regel möglich, sofern das entsprechende Programm dies zulässt. Im Fall des Umweltbonus (BAFA-Prämie) ist eine Kumulierung nicht mehr möglich, eine doppelte Förderung für Elektrofahrzeuge ist damit ausgeschlossen.

Die Fördermittel aus anderen Programmen müssen bei Antragstellung angegeben werden ("Erhalten Sie weitere nicht öffentliche Mittel?" und "Erhalten Sie weitere öffentliche Mittel?").

Eine Kumulierung mit Förderungen der NRW.BANK sind unzulässig, wenn es sich dabei um direkte Zuschüsse handelt. Zinsverbilligte Darlehen erachten wir als nicht förderschädlich.


NRW-Förderung
Umweltbonus
Antragsteller

Unternehmen,

Gewerbetreibende,

Vereine und Verbände

Zeitpunkt AntragstellungVOR dem Kauf
Preislimit für Fahrzeugeohne Limit
Antriebsart

Batterieelektrofahrzeuge

Brennstoffzellenfahrzeuge

Fahrzeuge / Fahrzeugklassen

alle Fahrzeuge der Klassen

N1 (≥2,3 t ZGG), N2 (<7,5 t ZGG)

Voraussetzungen

Laufleistung:

- max. 1.000 km (Neufahrzeug)

- max. 5.000 km (Vorführ-Fhrz.)

keine Standschäden

Zuschuss / Fördersumme

bis 3.000 € (Herstelleranteil)

+ bis 8.000 Euro (NRW-Förderung)

(abh. von Haltedauer)

Für Unternehmen:

Gefördert wird der Erwerb, das Leasing oder die Langzeitmiete von reinen batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen der Klassen N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 2,3 t und der Klasse N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen nach der Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898).

Für Kommunen:

Gefördert wird der Erwerb, das Leasing oder die Langzeitmiete von reinen batterieelektrischen und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeugen der Klassen L6E, L7E, M1, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 t nach der Definition des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898).

Das Fahrzeugangebot ist überaus vielfältig. Eine Liste aktueller und angekündigter Elektrofahrzeuge finden Sie im Bereich "Unser Service".

Es werden Neufahrzeuge (maximaler Kilometerstand von 1.000 km) oder Vorführfahrzeuge (maximale Laufleistung von 5.000 km und maximal 1 Jahr zugelassen) gefördert.

Fahrzeugförderung:

  • natürliche Personen als Freiberufler oder Gewerbetreibende,
  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  • Personengesellschaften,
  • Städte, Gemeinden, Kreise und Zusammenschlüsse von Kommunen aus Nordrhein-Westfalen sowie kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben

Der Nachweis einer unternehmerischen oder gewerblichen Tätigkeit kann erfolgen durch:

  • Eintrag ins Handelsregister
  • Eintrag in die Handwerksrolle
  • Eintrag ins Partnerschaftsregister
  • Eintrag im Vereinsregister
  • Eintrag im Verbandsregister des Deutschen Bundestages
  • Gewerbeschein über eine aktuell bestehende unternehmerische Tätigkeit
  • Bei Freiberuflern: Mitgliedschaft in einem Berufsverband bzw. in einer Kammer

Das beantragen einer BAFA-Förderung erfordert einige Schritte die wir Ihnen im Rahmen unserer Serviceleistungen abnehmen:

  1. Kostenvoranschlag / Angebot einholen
  2. Förderantrag ausfüllen und Kostenvoranschlag hochladen
  3. Erhalt der automatischen Eingangsbestätigung.
  4. Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg
  5. Nach einigen Wochen: Erhalt des Zuwendungsbescheides (Förderzusage) zusammen mit dem Verwendungsnachweis
  6. Beauftragung der Umsetzung
  7. Ausfüllen des Verwendungsnachweises und Zusendung der Rechnungen
  8. Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg
  9. Nach einigen Wochen: Erhalt der Überweisung auf das angegebene Konto