THG Quote / CO2-Bonus

Die THG-Quote, auch bekannt als Treibhausgasminderungsquote, verpflichtet bestimmte Unternehmen gesetzlich dazu, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe zu reduzieren. Diese Firmen können die Quote unter anderem dadurch erfüllen, dass sie die CO2-Einsparungen von Elektroauto-Besitzern erwerben. Ziel dieser Regelung ist es, Unternehmen auf Klimaschutzkurs zu bringen und gleichzeitig den Kauf von Elektroautos attraktiver zu machen. Dies schafft eine Win-Win-Situation für den Klimaschutz.

Vorteile für Elektroauto-Besitzer

Elektroauto-Besitzer können jährlich finanzielle Vorteile erhalten, indem sie ihr Fahrzeug bei einem Anbieter registrieren, der sich um die Verwaltung des Quotenhandels kümmert. Ein solcher Anbieter ist co2.auto, mit dem wir eng zusammenarbeiten, um Ihnen diesen Service in hoher Qualität zu bieten. Indem Sie Ihr E-Auto registrieren, tragen Sie aktiv zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei und profitieren gleichzeitig finanziell.

Ziele und Mechanismen der THG-Quote

Das Hauptziel der THG-Quote ist es, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu verringern, der einen wesentlichen Beitrag zu den Gesamtemissionen in Deutschland leistet. Die Quote wird jährlich erhöht, um kontinuierlich strengere Umweltstandards zu gewährleisten. Unternehmen können die Quote durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. dem Quotenhandel erreichen. Beim Quotenhandel geht es um den Erwerb von THG-Minderungszertifikaten von anderen Unternehmen, die über die erforderliche Reduktion hinausgehen.

Potenziale

Die THG-Quote ist ein wichtiges Instrument der deutschen Klimapolitik, das stetig weiterentwickelt werden muss, um die angestrebten Klimaziele zu erreichen.

Durch die Registrierung Ihres Elektroautos bei einem spezialisierten Anbieter wie co2.auto unterstützen Sie nicht nur den Klimaschutz, sondern profitieren auch finanziell von der THG-Quote. Gemeinsam arbeiten wir daran, die Mobilität nachhaltiger zu gestalten und eine umweltfreundlichere Zukunft zu sichern.

FAQ zum CO2-Bonus

Bei erteilter THG-Quote durch das Umweltbundesamt fällt Ihr CO2 Bonus genauso hoch aus, wie es Ihnen bei Anmeldung Ihres Elektrofahrzeugs angezeigt wurde. Die Höhe ist unabhängig von dem tatsächlichen Verkauf der THG-Quote durch co2.auto

Nein, es spielt keine Rolle, ob das Elektroauto geleast oder gekauft wurde, sofern das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist.

Jeder Halter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen kann seine THG-Quote verkaufen. Das gilt sowohl für private als auch für geschäftliche E-Autos und E-Flotten. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge erfüllen hingegen die Voraussetzungen nicht.

Nein, allerdings können Sie dann nicht von der Prämie profitieren. Nicht in Anspruch genommene THG-Quoten verkauft die Bundesregierung und nimmt sie als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.

Ja, der Bonus wird auch für andere elektrische Fahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung ausgezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung ist auch hier eine gültige Zulassung (ZLB I). Dazu gehören E-Roller, E-Motorräder, elektrische Leichtfahrzeuge, leichte E-Nutzfahrzeuge sowie E-Busse. Daneben kann der Bonus auch für öffentliche Ladesäulen beantragt werden. co2.auto bietet den THG-Quotenhandel auch für Pedelecs an. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie dafür freiwillig eine Zulassung beantragen.